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Persönliche Einvernahme von Kardinal Woelki als Partei angeordnet


Das Landgericht Köln hat im Rechtsstreit Woelki gegen Axel Springer SE u.a. am 08.03.2023 einen Beweisbeschluss verkündet. Hiernach soll Kardinal Woelki als Partei vernommen werden.

Der Kardinal der römisch-katholischen Kirche und Erzbischof von Köln, Rainer Maria Woelki, wehrt sich in diesem Verfahren gegen die Berichterstattung der Bildzeitung. Konkret geht es um einen Artikel von Mai 2021 in der online Ausgabe der Bildzeitung. Der Kläger Kardinal Woelki wirft den Beklagten (Verlag und Chefreporter) vor, sie hätten unzutreffend dahingehend berichtet, dass er bei der Ernennung von Pfarrer D. im Jahr 2017 Kenntnis von in der Personalakte dokumentierten Vorgängen, unter anderem von einer Warnung der Polizei, gehabt habe.

Bisher hat die für Pressesachen zuständige Kammer unter Vorsitz von Dr. Dirk Eßer da Silva auf Antrag der Beklagten als Beweisführer Beweis durch Vernehmung von Zeugen erhoben.

In dem heute verkündeten Beweisbeschluss zum Aktenzeichen 28 O 293/21 hat die Kammer die persönliche Einvernahme des Kardinals als Partei angeordnet. Bei der Parteivernehmung handelt es sich um ein förmliches Beweismittel, welches nur eingeschränkt zulässig ist. Sofern die Parteivernehmung auf Antrag des Beweisführers angeordnet wird, setzt sie voraus, dass zunächst alle anderen vom Beweisführer vorgebrachten Beweismittel ausgeschöpft wurden und keinen vollständigen Beweis erbracht haben. Zudem darf sie nicht der bloßen Ausforschung dienen. Einen Termin zur Durchführung der angeordneten Beweisaufnahme hat die Kammer noch nicht bestimmt.



 

Iris Walter

-Pressestelle-


Landgericht Köln NRW

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