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Vereinsrechtliche Ermittlungen gegen „Bandidos MC Federation West Central“

Seehofer: „Bund und Länder gehen mit allen Mitteln des Rechtsstaats gegen jede Form der Kriminalität vor."

Quelle: Henning Schacht

Seit den frühen Morgenstunden finden in fünf Bundesländern vereinsrechtliche Ermittlungsmaßnahmen gegen die Rockergruppierung „Bandidos MC Federation West Central" statt. Es besteht der dringende Verdacht, dass Zweck und Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwiderlaufen. Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer: „Bund und Länder gehen mit allen Mitteln des Rechtsstaats gegen jede Form der Kriminalität vor." Die Ermittlungsmaßnahmen hatte der Bundesinnenminister auf Grundlage von § 4 Absatz 2 Vereinsgesetz angeordnet. Sie finden unter Beteiligung des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen statt. Insgesamt waren fast 1.800 Beamte des Bundes und der fünf Bundesländer für den Vollzug der Maßnahme eingesetzt. Dabei wurden insgesamt 104 Objekte durchsucht, davon 86 in Nordrhein-Westfalen. Die Durchsuchungen verliefen störungsfrei. Es wurden unter anderem mehrere Waffen, Munition und größere Bargeldbeträge sichergestellt. Der „Bandidos MC“ wurde im März 1966 in Houston (Texas) gegründet. In Deutschland ist er seit dem Jahr 1999 vertreten. Als sogenannter „Weltclub“ hat der „Bandidos MC“ heute Ableger in vielen Ländern. Auf europäischer Ebene existiert der „BMC Federation Europe“ als Dachorganisation des „Bandidos MC Federation West Central“. Offizieller Zweck des „Bandidos MC Federation West Central“ ist die Förderung des gemeinsamen Motorradfahrens und Veranstaltung von Events. Tatsächlich strebt der Verein einen territorialen und finanziellen Machtzuwachs gegenüber konkurrierenden rockerähnlichen Gruppierungen an und setzt entsprechende Ansprüche auch mit Gewalt durch


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