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Düsseldorf

Aktualisiert: 28. Dez. 2021



 

Das Impfmobil der Landeshauptstadt Düsseldorf ist auch in der nächsten Woche im Stadtgebiet unterwegs. Am Montag, 3. Januar, macht das Impfmobil Halt am Rewe-Markt in Lierenfeld, Reisholzer Straße 13. Dienstag, 4. und Mittwoch, 5. Januar, steht das Impfmobil auf dem Freiheitplatz in Vennhausen. Am Donnerstag, 6. Januar, fährt das Mobil den Hammer Dorfplatz, Hammer Dorfstraße 124, an und am Freitag, 7. Januar, die Türkische Gemeinde, Münsterstraße 199. Interessierte können sich am Impfmobil jeweils von 10 bis 17.30 Uhr gegen das Coronavirus impfen lassen.

Impfung ohne Termin Eine Vorab-Anmeldung ist nicht nötig, es wird lediglich ein Personalausweis benötigt. Wer einen Impfausweis besitzt, sollte diesen ebenfalls mitbringen. Es werden Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen durchgeführt, dabei werden - sofern verfügbar - alle aktuell zugelassenen Impfstoffe angeboten. Menschen, die eine Zweit- oder Auffrischungsimpfung haben wollen, sollten den Nachweis der bisherigen Impfung(en) mit sich führen und den vorgegebenen Zeitraum für die Folgeimpfung einhalten. Für Rückfragen steht das geschulte Personal vor Ort zur Verfügung.

Interessierte können sich zudem in der Impfstelle am U-Bahnhof Heinrich-Heine-Allee sowie im "Impfzentrum 2.0" am Hauptbahnhof, Bertha-von-Suttner-Platz 1, impfen lassen.

Zwischen Weihnachten und Neujahr gelten folgende Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Impfstelle U-Bahnhof Heinrich-Heine-Allee Montag, 27. Dezember, bis Donnerstag, 30. Dezember: 10 bis 17.30 Uhr Freitag, 31. Dezember, bis Sonntag, 2. Januar 2022: geschlossen

Öffnungszeiten Impfzentrum 2.0 am Hauptbahnhof Montag, 27. Dezember, bis Mittwoch, 29. Dezember: 10 bis 18 Uhr Donnerstag, 30. Dezember: 8 bis 22 Uhr Freitag, 31. Dezember, bis Sonntag, 2. Januar 2022: geschlossen

Ab Montag, 3. Januar, gelten wieder die regulären Öffnungszeiten.

 

28.12.21

Feuerwerksverbot und Ansammlungsverbot an Silvester in Düsseldorfer Altstadt


Im Hinblick auf den anstehenden Jahreswechsel weist die Landeshauptstadt Düsseldorf auf das Feuerwerksverbot und Ansammlungsverbot für die Altstadt hin. Im Gegensatz zu den Vorjahren ist das Geltungsgebiet auf Grundlage der Erfahrungen von Polizei und Feuerwehr und angesichts der bisherigen Feststellungen zu Menschenansammlungen am Apolloplatz/Rheinkniebrücke südlich ausgeweitet worden.

Aktuell gilt nach der 1. SprengV - wie bereits im Vorjahr - bundesweit ein Verkaufsverbot für Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 an Endverbraucher.

Nach der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sind zudem Discotheken und Clubs geschlossen. Unter das Verbot von Discotheken und öffentlichen und privaten Tanzveranstaltungen fallen auch etwa Silvesterbälle in der Gastronomie und vergleichbare Veranstaltungen, wenn Tanzen Schwerpunkt ist.

In der Silvesternacht ist durch die Allgemeinverfügung aber auch das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Düsseldorfer Altstadt verboten. Das dient dazu, die Zahl der Verletzungen und Gefährdungen von Menschen durch unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern zu reduzieren. Verboten sind die Feuerwerkskörper der Kategorie F 2, also typisches Silvesterfeuerwerk für Erwachsene, wie zum Beispiel Raketen, Böller und Feuerwerksbatterien. Erlaubt bleibt dagegen so genanntes Jugendfeuerwerk, wie etwa Wunderkerzen und Bodenfeuerwirbel, alle Feuerwerkskörper, die ganzjährig und an Menschen ab zwölf Jahren abgegeben werden dürfen.

Zudem ist die Allgemeinverfügung um ein Ansammlungsverbot ergänzt worden. Damit sind im festgelegten Bereich Ansammlungen verboten, die über die in der Coronaschutzverordnung unter Paragraf 6 Absätze 1 und 2 festgelegten Personengrenzen hinausgehen; damit sind nur Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen mit maximal zehn Personen (Kinder bis einschließlich 13 Jahren sind hiervon ausgenommen) erlaubt und sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, dürfen neben dem eigenen Hausstand nur zwei Personen eines weiteren Hausstands teilnehmen.

Das Feuerwerksverbot gilt von Freitag, 31. Dezember 2021 (Silvester), 20 Uhr, bis Samstag, 1. Januar 2022 (Neujahr), 6 Uhr. Während dieser Zeit ist es im öffentlichen Straßenraum in der Altstadt verboten, Feuerwerkskörper der Kategorie F 2 mitzuführen oder gar zu entzünden.

Das Ordnungsamt wird die Zahl seiner Einsatzkräfte zum Jahreswechsel deutlich erhöhen. Die Polizei wird die Vorkehrungen zum Feuerwerksverbot auch in diesem Jahr tatkräftig unterstützen


.Redaktion: Paulat, Volker

 

21.12.2021

Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat seit Montag, 20. Dezember, zusätzlich 28 Unterbringungsplätze für obdachlose Menschen in einem Hotel angemietet. Die Stadtverwaltung reagiert damit auf den erhöhten Unterbringungsbedarf in der diesjährigen Kälteperiode. Vor dem Hintergrund der aktuellen Infektionslage bleibt die Belegungsstruktur der Notschlafstellen im gesamten Stadtgebiet auf Einzel- oder maximal Doppelbelegung verringert. Die Anmietung der zusätzlichen Unterbringungsplätze ist vorerst bis Ende Februar 2022 terminiert.

"Ich möchte alle obdachlosen Menschen bitten, die zur Verfügung stehenden Unterbringungsmöglichkeiten wahrzunehmen. Wir halten in Kooperation mit den Trägern der Wohnungslosenhilfe genügend Kapazitäten vor, damit niemand in Düsseldorf draußen in der Kälte schlafen muss. Die Streetworkerinnen und Streetworker sind in diesen Tagen verstärkt auf der Straße unterwegs und machen jedem obdachlosen Menschen ein Übernachtungsangebot", sagt Miriam Koch, Leiterin des Amtes für Migration und Integration.

Darüber hinaus konnten das Streetwork-Café Mobilé (Flingern-Mobil) und der Knackpunkt (SKFM) mit finanzieller Hilfe der Landeshauptstadt Düsseldorf ihre Öffnungszeiten erweitern.

Hier die Öffnungszeiten der Tagesstätten der Diakonie Düsseldorf und der Bahnhofsmission an den bevorstehenden Feiertagen:

HORIZONT, Tagesstätte für Menschen ohne Wohnung, Neusser Str. 37, Telefon 0211-3006430 Freitag, 24. Dezember, Heiligabend: geschlossen Samstag, 25. Dezember, 1. Weihnachtstag: geöffnet von 9 bis 13 Uhr Sonntag, 26. Dezember, 2. Weihnachtstag: geöffnet von 8 bis 13 Uhr Freitag, 31. Dezember, Silvester: geöffnet von 8 bis 13 Uhr Samstag, 1. Januar, Neujahr: geschlossen Sonntag, 2. Januar: geschlossen

café pur, Tagesstätte für Menschen ohne Wohnung, Harkortstr. 27, Telefon 0211-5808645 täglich geöffnet vom 24. Dezember bis 2. Januar von 9 bis 17 Uhr

Shelter, Tagesstätte für Menschen ohne Wohnung Liefergasse 3, Telefon 0211-58687888 durchgängig geöffnet vom 24. Dezember bis 2. Januar, wochentags von 8 bis 18 Uhr, abweichend davon: Freitag, 24. Dezember, Heiligabend: geöffnet von 9 bis 17 Uhr Samstag, 25. Dezember, 1. Weihnachtstag: geöffnet von 9 bis 17 Uhr Sonntag, 26. Dezember, 2. Weihnachtstag: geöffnet von 9 bis 17 Uhr Freitag, 31. Dezember, Silvester: geöffnet von 9 bis 17 Uhr Samstag, 1. Januar, Neujahr: geöffnet von 9 bis 17 Uhr Sonntag, 2. Januar: geöffnet von 9 bis 17 Uhr

Bahnhofsmission, Hauptbahnhof, Quertunnel, Nähe Bahnsteig 12, Telefon 0211-362828 Freitag, 24. Dezember, Heiligabend: geöffnet von 9 bis 14 Uhr Samstag, 25. Dezember, 1. Weihnachtstag: geöffnet von 11 bis 17 Uhr Sonntag, 26. Dezember, 2. Weihnachtstag: geöffnet von 12 bis 18 Uhr Freitag, 31. Dezember, Silvester: geöffnet von 9 bis 14 Uhr Samstag, 1. Januar, Neujahr: geöffnet von 12 bis 17 Uhr Sonntag, 2. Januar: geöffnet von 11 bis 17 Uhr


 

Stadt Düsseldorf Haller, Thomas

 


Großer Andrang zum Start der Terminvergabe für Kinderimpfungen


© Landeshauptstadt Düsseldorf/Michael Gstettenbauer

Mehr als 10.000 Anrufe in der ersten Stunde

Landeshauptstadt Düsseldorf fordert mehr Impfstoff für Kinder

Die Terminvereinbarung für die Impfungen der 5- bis 11-Jährigen gegen das Coronavirus im Impfzentrum 2.0 der Landeshauptstadt Düsseldorf ist heute, Montag, 13. Dezember, mit großer Nachfrage gestartet. Im Zeitraum von 8 bis 14.15 Uhr sind 14.641 Anrufe bei der Corona-Hotline eingegangen, über 10.000 davon in der ersten Stunde zwischen 8 und 9 Uhr. Nach der Bugwelle am Morgen konnten ab etwa 11 Uhr alle eingehenden Anrufe auch entgegen genommen werden. Insgesamt sind bis 14.15 Uhr 2.184 Anrufe durch die Mitarbeitenden der Corona-Hotline angenommen und rund 1.400 Termine für Kinderimpfungen vergeben worden - die Hotline ist noch bis 16 Uhr besetzt. Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat für die Kinderimpfungen ganz bewusst auf eine telefonische Terminvergabe gesetzt, damit formale Fragen zu den benötigten Unterlagen schon vor dem Eintreffen am Impfzentrum geklärt werden können. Denn bei den Kinderimpfungen ist der Einverständniserklärung zwingend von beiden Elternteilen zuzustimmen, bei der Impfung selbst ist die Begleitung durch eine erziehungsberechtigte Person ausreichend. Der vereinbarte Impftermin wird durch die Hotline während des Gesprächs digital erfasst und umgehend eine Terminbestätigung, das Aufklärungsmerkblatt und die auszufüllende Einwilligungserklärung per E-Mail versandt. Für den Start der Impfungen der 5- bis 11-Jährigen am Freitag, 17. Dezember, stehen im Impfzentrum 2.0 am Bertha-von-Suttner-Platz 1 zwei zusätzliche Impfkabinen bereit. Diese sind mit farbenfrohen kindergerechten Motiven gestaltet. Aufgrund der eingeschränkten Liefermenge des für Kinder zugelassenen Impfstoffs von Biontech kann das Impfzentrum aktuell nur 200 Kinderimpftermine pro Öffnungstag vereinbaren. Hier hat die Landeshauptstadt über den Städtetag Bund und Land bereits aufgefordert, die Liefermengen zu erhöhen, um die Kapazitäten weiter aufstocken zu können. Mit diesem Impfangebot möchte die Landeshauptstadt Düsseldorf die niedergelassenen Kinder- und Jugendärzte bei den Impfungen bestmöglich unterstützen. Die Hotline zur Vereinbarung von Kinderimpfterminen im Impfzentrum 2.0 ist montags bis samstags von 8 bis 16 Uhr unter 0211-8999069 erreichbar. Die vorherige telefonische Terminvereinbarung bei Kinderimpfungen im Impfzentrum 2.0 ist zwingend erforderlich, damit während des Impftermins ausreichend Raum für die Beratung durch die Kinder- und Jugendärzte besteht.


 

text Stadt Düsseldorf Redaktion: Bieker, Manuel

Foto:© Landeshauptstadt Düsseldorf/Michael Gstettenbauer

 



Mobile Impfteams in Einrichtungen der Obdachlosen- und Wohnungslosenhilfe


13.12.21

Seit Montag, 8. Dezember, sind in der Landeshauptstadt Düsseldorf wieder mobile Impfteams in den Einrichtungen der Obdachlosen- und Wohnungslosenhilfe unterwegs. Insgesamt werden bis zum 21. Dezember 17 Tagesstätten und Notschlafstellen angesteuert, in denen Menschen mit Lebensmittelpunkt auf der Straße und Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Wohneinrichtungen und Obdachlosennotunterkünften aufsuchende Impfangebote bekommen. Verimpft wird in der Regel der Impfstoff der Firma Biontech für unter 30-jährige und Moderna für über 30-jährige Personen. Die mobilen Teams bestehen aus einer Impfärztin beziehungsweise einem Impfarzt, einer beziehungsweise einem medizinischen Fachangestellten und einer Administrationskraft. "Mit dem Abschluss der aufsuchenden Impfangebote für Menschen mit Lebensmittelpunkt auf der Straße vor Weihnachten können wir viele Personen aus dieser vulnerablen Zielgruppe bereits mit einer Auffrischungsimpfung boostern," sagt Miriam Koch, Leiterin des Amtes für Migration und Integration. Bereits im Mai 2021 hatte das Amt für Migration und Integration aufsuchende Impfangebote mit der Koordinierungseinheit des Impfzentrums und in Zusammenarbeit mit den Trägern der Wohnungs- und Obdachlosenhilfe koordiniert. Damals wurde der Impfstoff der Firma Johnson & Johnson verwendet, da dieser nach damaligem Kenntnisstand nur einmalig verimpft werden musste.



 

Stadt Düsseldorf Redaktion: Bieker, Manuel

 



Neun der 20 Fälle über Gesamtgenomsequenzierung bestätigt Erstellt: 13.12.2021 Redaktion: Mester, AnnikaIn der Landeshauptstadt Düsseldorf gibt es mit Stand Montag, 13. Dezember, bislang 20 Fälle der Virusvariante Omikron (B.1.1.529); von diesen wurden neun Fälle über eine Gesamtgenomsequenzierung jeweils im Zentrum für Medizinische Mikrobiologie und Virologie der Heinrich-Heine-Universität und im Institut für Virologie des Universitätsklinikums Düsseldorf oder durch die Medizinischen Laboratorien Düsseldorf bestätigt. Für die verbleibenden elf Fälle liegt bislang eine positive Typisierungs-PCR vor, eine Sequenzierung wurde eingeleitet. Nur vier der Fälle sind Reiserückkehrende. Sobald ein Fall in der Varianten-Typisierung als Verdachtsfall hinsichtlich der Omikron-Virusvariante auffällt, wird eine engmaschige Kontaktpersonennachverfolgung durchgeführt. Alle Infizierten und die engen Kontaktpersonen befinden sich in Quarantäne.

 

Stadt Düsseldorf Presse








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