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Stadt untersagt Wasserentnahme


Die Kölner Gewässer leiden nach den geringen Niederschlägen im Frühjahr bereits jetzt unter extremer Trockenheit. Aufgrund des ausgebliebenen Regens führen die Bäche wenig bis überhaupt kein Wasser.

Rechtsrheinisch sind der Selbach, Flehbach und Wasserbach bereits vollständig trocken, andere rechtsrheinische Bäche wie die Strunde, Frankenforstbach, Kemperbach, Giesbach und Kurtenwaldbach zeigen bereits extrem niedrige Wasserstände. Lokale und kurzzeitige Niederschläge können auch hier die Situation nicht nachhaltig entspannen. Deswegen erlässt das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln wie schon in den vergangenen Jahren eine Allgemeinverfügung.


Demnach ist die Entnahme von Wasser aus den Bächen, die im Kölner Stadtgebiet verlaufen, ab dem 13. Juli 2022 verboten. Betroffen sind vor allem die Grundstückseigentümer*innen, deren Gärten direkt an diesen Fließgewässern liegen – auch ihnen ist es untersagt, Wasser zu entnehmen.

Eine Entnahme mit elektrischen Pumpen ist ohnehin ohne eine wasserrechtliche Erlaubnis nicht zulässig. Das Verbot betrifft alle 24 offen verlaufenden Kölner Fließgewässer im links- und rechtsrheinischen Stadtgebiet. Für die vier linksrheinischen Gewässer Pletschbach, Frechener Bach, Duffesbach und Gleueler Bach gibt es aufgrund der besonderen örtlichen Gegebenheiten kaum Berührungspunkte mit Privatanlieger*innen. Anders sieht es bei den Bächen auf der rechten Rheinseite aus. Dort sind häufiger direkt an den Gewässern privat genutzte Grundstücke zu finden. Ungeregelte, uneingeschränkte und häufige Entnahmen von Wasser bedrohen nicht nur die Tier- und Pflanzenwelt, sondern gefährden auch die notwendige, natürliche Selbstreinigung der Gewässer.

Bedingt durch die niedrigen Wasserstände sinkt die Sauerstoffzufuhr, während zugleich die Wassertemperatur steigt. Dies führt zu einer massiven Störung der Gewässerökologie und des Wasserhaushaltes sowie zu einer nachhaltigen und weitreichenden Schädigung der Lebensräume für die im Wasser lebenden Tiere und Pflanzen. Die Stadt schätzt die Zahl der an den Bächen im Kölner Stadtgebiet liegenden Grundstückseigentümer*innen auf etwa 800 bis 900. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 31. Oktober 2022 und kann je nach Situation und Witterung verlängert werden.

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