Die Bundesanwaltschaft hat gestern (11. März 2022) aufgrund
eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof vom 29.
November 2021
die deutsche Staatsangehörige Monika K.
bei ihrer Einreise am Flughafen Frankfurt am Main durch Beamte der Bundespolizei
und des Polizeipräsidiums Hagen festnehmen lassen.
Die Beschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im
Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) dringend
verdächtig.
In dem Haftbefehl wird der Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt
zur Last gelegt:
Monika K. ist Anhängerin des salafistischen Islam. Im Juli 2013 reiste sie
zusammen mit ihrem nach islamischen Ritus angetrauten Ehemann von Deutschland
über Ägypten nach Syrien aus. Dort schlossen sich beide spätestens im Februar
2014 der terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" an. Nachdem der Ehemann
bei Kämpfen für die Organisation im Jahr 2015 ums Leben gekommen war, heiratete
die Beschuldigte nacheinander noch zwei weitere IS Kämpfer. Mit ihren jeweiligen
Ehemännern lebte sie bis Anfang 2019 an verschiedenen Orten unter der Herrschaft
des IS im Irak und in Syrien. Sie führte den gemeinsamen Haushalt und wurde
dafür vom IS entlohnt.
Im Januar oder Februar 2019 nahmen kurdische Kräfte die Beschuldigte fest und
verbrachten sie in das Flüchtlingslager Al-Hol in Nordsyrien. In dem Lager
betrieb Monika K. ein Spendennetzwerk für weibliche Angehörige des IS. Über
verschiedene Messenger-Dienste warb sie direkt um Gelder für IS-Mitglieder in
Flüchtlingslagern. Im Dezember 2019 wurde die Beschuldigte von einem
höherrangigen IS-Mitglied aus Al Hol geschleust und heiratete diesen nach
islamischem Ritus als Zweitfrau. Das Paar zog nach Idlib, von wo aus Monika K.
weiter für die finanzielle Unterstützung von IS Mitgliedern, insbesondere zu
deren Ausschleusung aus Flüchtlingslagern zurück zur Vereinigung, sorgte.
Überdies stellte sie sich für die Entgegennahme entsprechender Geldmittel zur
Verfügung und unterhielt den Kontakt zwischen Geldbeschaffern in Deutschland
einerseits und zu unterstützenden weiblichen IS Mitgliedern in Syrien
andererseits.
Monika K. wurde im September 2020 auf dem Weg nach Al-Hol festgenommen, wo sie
IS Mitglieder kontaktieren wollte. Sie befand seit seitdem bis zu ihrer Rückkehr
nach Deutschland in türkischem Gewahrsam.
Die Beschuldigte wird im Laufe des heutigen Tages (12. März 2022) dem
Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof vorgeführt, der ihr den Haftbefehl
eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
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