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mutmaßliches Mitglied der Vereinigung "Islamischer Staat festgenommen!


Die Bundesanwaltschaft hat gestern (11. März 2022) aufgrund

eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof vom 29.

November 2021

die deutsche Staatsangehörige Monika K.

bei ihrer Einreise am Flughafen Frankfurt am Main durch Beamte der Bundespolizei

und des Polizeipräsidiums Hagen festnehmen lassen.


Die Beschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im

Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) dringend

verdächtig.

In dem Haftbefehl wird der Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt

zur Last gelegt:


Monika K. ist Anhängerin des salafistischen Islam. Im Juli 2013 reiste sie


zusammen mit ihrem nach islamischen Ritus angetrauten Ehemann von Deutschland

über Ägypten nach Syrien aus. Dort schlossen sich beide spätestens im Februar

2014 der terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" an. Nachdem der Ehemann

bei Kämpfen für die Organisation im Jahr 2015 ums Leben gekommen war, heiratete

die Beschuldigte nacheinander noch zwei weitere IS Kämpfer. Mit ihren jeweiligen

Ehemännern lebte sie bis Anfang 2019 an verschiedenen Orten unter der Herrschaft

des IS im Irak und in Syrien. Sie führte den gemeinsamen Haushalt und wurde

dafür vom IS entlohnt.


Im Januar oder Februar 2019 nahmen kurdische Kräfte die Beschuldigte fest und

verbrachten sie in das Flüchtlingslager Al-Hol in Nordsyrien. In dem Lager

betrieb Monika K. ein Spendennetzwerk für weibliche Angehörige des IS. Über

verschiedene Messenger-Dienste warb sie direkt um Gelder für IS-Mitglieder in

Flüchtlingslagern. Im Dezember 2019 wurde die Beschuldigte von einem

höherrangigen IS-Mitglied aus Al Hol geschleust und heiratete diesen nach

islamischem Ritus als Zweitfrau. Das Paar zog nach Idlib, von wo aus Monika K.

weiter für die finanzielle Unterstützung von IS Mitgliedern, insbesondere zu

deren Ausschleusung aus Flüchtlingslagern zurück zur Vereinigung, sorgte.

Überdies stellte sie sich für die Entgegennahme entsprechender Geldmittel zur

Verfügung und unterhielt den Kontakt zwischen Geldbeschaffern in Deutschland

einerseits und zu unterstützenden weiblichen IS Mitgliedern in Syrien

andererseits.


Monika K. wurde im September 2020 auf dem Weg nach Al-Hol festgenommen, wo sie

IS Mitglieder kontaktieren wollte. Sie befand seit seitdem bis zu ihrer Rückkehr

nach Deutschland in türkischem Gewahrsam.


Die Beschuldigte wird im Laufe des heutigen Tages (12. März 2022) dem

Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof vorgeführt, der ihr den Haftbefehl

eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.


 

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof


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