Stadt Köln führt 2G-Regel für Weihnachtsmärkte ein
- amaara® anna m.drack
- 18. Nov. 2021
- 2 Min. Lesezeit

Die Stadt Köln hat am 17.11.21 eine Allgemeinverfügung erlassen mit der der Zugang zu den Weihachsmärkten in Köln unter die so genannte 2G-Regel gestellt wird. Das Betreten der nachfolgend aufgeführten Weihnachtsmärkte auf dem Gebiet der Stadt Köln ist zu den nachfolgend aufgeführten Zeiten nur immunisierten Besuchern gestattet:
Eigelstein, 24. - 28.11.2021 Stadtgarten, 18.11. - 23.12.2021 Chlodwigplatz, 23.11. - 23.12.2021 Rösrather Str. 603 / Kurt-Henn-Platz, 3. - 5.12.2021 Hafen-Weihnachtsmarkt Schokoladenmuseum, 19.11. - 26.12.2021 Karl-Schwering-Platz, 19.11. - 23.12.2021 Maternusplatz, 3. - 12.12.2021 Leonardo Royal Hotel Köln (Privatgelände), 5.11. - 30.01.2021 Schulstr. / Frankfurter Str./ Pfarrer-Oermann-Platz, am 28.11.2021 Bartholomäus-Schink-Str. 2, 23.11. - 31.12.2021 Maria-Himmelfahrt-Str. 8, 27. - 28.11.2021 Ludwigstr.1, 22.11. - 31.12.2021 Friesenplatz, 22.11. - 22.12.2021 Heßhofplatz (Vingst), am 12.12.2021 Neumarkt, 22.11. - 23.12.2021 Mauritiuswall, 18.11. - 23.12.2021 Kalk Post, 22.11. - 22.12.2021 Rudolfplatz, 22.11. - 23.12.2021 Alter Markt / Heumarkt, 22.11. - 23.12./9.01.2022 Apostelklosterplatz, 27.11.2021 - 09.01.2022 Heliosstr. 35 – 39, 23.11. - 23.12.2021 Wiener Platz, 23.11. - 23.12.2021 Marktplatz An St.Adelheid, am 27.11.2021 Roncalliplatz, 22.11. - 23.12.2021 Waldweihnacht auf Gut Leidenhausen, 27. – 28.11.2021 Westfriedhof - Pflanzenmarkt Holländer, 15.11. - 24.12.2021 Gestütt Reitstall Birkenhof - Oderweg 555, 26.11.2021 - 2.01.2022 Waldecker Str. 35 – 43, am 26.11.2021 Frankfurter Str. / Rösrather Str., am 4.12.2021 Markt (Kalk), am 4.12.2021

Als immunisiert im Sinne der Allgemeinverfügung gelten vollständig geimpfte oder genesene Personen gemäß den Regelungen der § 1 Absatz 3, 2 Nummer 1 bis 5, 3 und 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1).
Ausgenommen von der Zutrittsbeschränkung der Ziffer I Nummer 1 sind Kinder im Alter bis einschließlich 5 Jahren. Kinder im Alter von sechs Jahren bis 12 Jahren und drei Monaten sowie Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und über ein ärztliches Attest hierüber verfügen, sind ebenfalls ausgenommen. Diese dürfen die genannten Bereiche betreten, wenn sie über ein nach der Corona-Test- und Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests oder eines höchstens sechs Stunden zurückliegenden negativen Antigen-Schnelltests verfügen. Schulkinder bis 12 Jahre und 3 Monaten gelten durch die regelmäßigen Testungen in den Schulen als getestet und müssen keinen zusätzlichen Test vorweisen.

Die für die Veranstaltung der Weihnachtsmärkte verantwortlichen Personen haben auf das Erfordernis der Immunisierung der Besucher in Einladungen und durch Aushänge hinzuweisen und nachweislich stichprobenartige Überprüfungen durchzuführen.
Das Ordnungsamt der Stadt Köln hat am heutigen, 17. November 2021, mit den großen Betreibern gesprochen und diese über die Regeln der Allgemeinverfügung informiert und offene Fragen besprochen. Das Ordnungsamt wird sowohl die Kontrollen der Betreiber stichprobenartig überprüfen, als auch die Immunisierung der Besucher*innen.
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