Stadt hat keinen Auftrag erteilt
Erneut machen sich unbekannte Anbieter die Unkenntnis von Bürgerinnen und Bürgern zunutze, um an der Haustüre angeblich im Auftrag der Stadtverwaltung Frechen die Dichtheitsüberprüfung von Kanalanschlussleitungen zu erledigen.
Nachdem das Tiefbauamt der Stadt Frechen in regelmäßigen Abständen in den vergangenen Jahren in dieser Sache Aufklärungsarbeit geleistet hat, liegen jetzt erneut Erkenntnisse über ein solches Vorgehen vor. Aktuell erhält die Stadtverwaltung wieder vermehrt Hinweise aus dem gesamten Stadtgebiet über das Vorgehen der Unbekannten.
Klarzustellen ist, dass die Stadt Frechen kein Unternehmen mit der Dichtheitsüberprüfung beauftragt hat. Der Rat der Tiefbauingenieure der Stadtverwaltung Frechen lautet gleichzeitig: Grundstückseigentümer sollten Dichtheitsprüfungen nur von Unternehmen erledigen lassen, die gegenüber der Stadt einen Sachkundenachweis vorgelegt haben. Diesen Nachweis sollten sich Hauseigentümer auch zeigen lassen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Frechener Tiefbauamtes stehen für Auskünfte telefonisch unter 02234/501-1410 gerne beratend zur Seite. Einzelheiten zur Dichtheitsprüfung gibt es auch auf der städtischen Internetseite unter https://www.stadt-frechen.de/infrastruktur/dichtheitspruefung.php
Hinweise und Beschwerden nimmt auch die Verbraucherzentrale NRW unter der Telefonnummer 0211/3809300 oder unter abwasserverbraucherzentralenrw entgegen.
Stadt Frechen
Die Stadt Frechen sucht eine Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Frechen I. Die fünfjährige ehrenamtliche Tätigkeit der derzeitigen Schiedsperson, Frau Elke Glebsattel, läuft zum 23. April 2022 aus.
Der Schiedsamtsbezirk Frechen I umfasst den Bezirk Frechen Stadtmitte (nördlich): Östlich begrenzt durch die Stadtgrenze zur BAB 1, südlich begrenzt durch die ungeraden Hausnummern der Straße "Freiheitsring" und die geraden Hausnummern der Straßen "Toni-Ooms-Straße und "Kölner Straße" (L277). Westlich begrenzt durch die Bahnstrecke zu den Quarzwerken am Ende der Verlängerung zum "Freiheitsring", durch die Straße „Ichendorfer Weg“ und entlang der Nord-Süd-Kohlenbahn bis zur BAB 4, von dort aus entlang der Stadtgrenze. Ebenfalls gehören die Stadtteile Hücheln, Buschbell und Königsdorf dazu.
Das Ehrenamt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes kann von Frauen und Männern übernommen werden, die zwischen 25 und 75 Jahre alt sind, die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben, nicht unter Betreuung stehen und im Schiedsamtsbezirk wohnen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ihren Wohnsitz in dem Schiedsamtsbezirk haben. Bewerbungen von Personen mit Migrationshintergrund sind besonders erwünscht.
Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, beispielsweise in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadenersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung,
des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung. Entscheidende Voraussetzung für die Ausübung des Schiedsamts ist die Bereitschaft und die Fähigkeit, in Konfliktsituationen auf die Streitparteien einzugehen und durch eine geschickte Verhandlungsführung eine Kompromisslösung zu finden. Die Schiedspersonen werden für die Ausübung ihres Amtes durch regionale Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. hinreichend ausgebildet.
Die Dienstaufsicht über die Schiedspersonen übt der Direktor des Amtsgerichts Kerpen aus. Die Sachkosten des Schiedsamts werden von der Stadt Frechen getragen. Zurzeit wird eine jährliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.200 Euro für die Bereitstellung des privaten Wohnraums für die Ausübung des Schiedsamts gezahlt. Die Wahl erfolgt für einen Zeitraum von fünf Jahren.
Interessenten werden gebeten, sich bis zum 10. Januar 2022 schriftlich bei der Rechtsabteilung der Stadt Frechen, Johann-Schmitz-Platz 1 bis 3, 50226 Frechen, zu bewerben. Der Bewerbung sind ein Lebenslauf und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis beizulegen.
Nähere Einzelheiten zum Amt der Schiedsperson können bei der Rechtsabteilung der Stadt Frechen unter der Durchwahlnummer 02234/501-1526 erfragt werden.
stadt frechen.de
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