Aufgrund der Corona-Pandemie findet auch der kommende Jahreswechsel unter besonderen Vorzeichen statt. Die Coronaschutzverordnung regelt seit heute strengere Kontaktbeschränkungen und verbietet in der Silvesternacht öffentliche Feuerwerke sowie – auf von den Kommunen zu bestimmenden Plätzen und Straßen – das Abbrennen von Pyrotechnik.
Die Stadt Köln setzt diese Verbote mit einer heute veröffentlichten Allgemeinverfügung für folgende Bereiche um:
Altstadt
Deutzer Brücke, Hohenzollernbrücke und im Bereich Deutz Nord
Severinsbrücke, Rheinauhafen und Bereich Deutz Süd
Hohenzollernring, Friesenplatz und Rudolfplatz
Zülpicher Viertel
Rheinuferpromenade linksrheinisch zwischen Mülheimer Brücke und gegenüber Gustav-Heinemann-Ufer
Ebertplatz und Theodor-Heuss-Park
übrige Rheinbrücken auf Kölner Stadtgebiet - Deutzer Freiheit
Brüsseler Platz und Umgebung
Chlodwigplatz und Umgebung
Bereich Friesenplatz und Friesenstraße
Bereich Görlinger Zentrum
Bereich Chorweiler Zentrum
Wiener Platz und Frankfurter Straße
Keupstraße
In den vorgenannten Bereichen, die sich in den Vorjahren als Silvester-Hotspots erwiesen haben, sind von Silvester, 20 Uhr, bis Neujahr, 3 Uhr, Menschenansammlungen und das Abbrennen von Pyrotechnik untersagt. Die Stadt Köln ruft dazu auf, auch dort, wo im öffentlichen Raum das Abbrennen erlaubt wäre, auf Feuerwerk zu verzichten.
Der Ordnungsdienst und der Verkehrsdienst der Stadt Köln werden, unterstützt von der Polizei Köln, an Silvester und Neujahr im Einsatz sein, um die geltenden Regelungen durchzusetzen.
Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Simone Winkelhog
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