entscheidet das Gericht!
Wer in den letzten Tagen TV schaut oder die Zeitung liest. wird auf nahezu allen Medien Berichte über die Vorwürfe gegen Till Lindemann, den Frontsänger der Band Ramstein lesen.
Nun gilt in Deutschland die Unschuldvermutung, dh: Man gilt quasi solange als unschuldig bis das Gegenteil bewiesen ist
Zwar ist in Deutschland dieser Grundsatz nicht nicht ausdrücklich niedergelegt.er ergibt sich nach einhelliger Auffassung aus dem Rechtstaatsprinzip des Artikel 20 Abs. 3 GG, Artikel 28 Abs.1 GG in Verbindung mit Artikel 6 der EMRK (Europäischen Menschenrechtskonvention).
Dieser Artikel lautet; „Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“
In Sachen Till Lindemann bekommt man, beim Lesen oder Sehen der Medienberichte leider oft den Eindruck, der Musiker sei bereits überführt
Selbst dass er sich gegen die Vorwürfe zur Wehr setzt, wird von Vielen als Schuldanerkenntnis gesehen
Keiner was , was wirklich in den Räumen hinter der Bühne geschehen ist, ob freiwillig oder nicht!
Und solange der Beweis nicht erbracht wird, hat Till Lindemann als UNSCHULDIG zu gelten!
Folgende Erklärung wurde von seinen Anwälten veröffentlicht:
Hiermit zeigen wir an, dass Till Lindemann, der Sänger der deutschen Band "Rammstein", nunmehr von uns in äußerungs- und presserechtlichen Angelegenheiten vertreten wird.
In den sozialen Netzwerken, insbesondere auf Instagram, Twitter und bei YouTube, wurden von diversen Frauen schwerwiegende Vorwürfe zulasten unseres Mandanten erhoben. So wurde wiederholt behauptet, Frauen seien bei Konzerten von "Rammstein" mithilfe von K.O.-Tropfen bzw. Alkohol betäubt worden, um unserem Mandanten zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an ihnen vornehmen zu können. Diese Vorwürfe sind ausnahmslos unwahr. Wir werden wegen sämtlicher Anschuldigungen dieser Art umgehend rechtliche Schritte gegen die einzelnen Personen einleiten.
Die erhobenen Vorwürfe wurden von zahlreichen Medien aufgegriffen und weiterverbreitet. In einer Vielzahl von Fällen ist es dabei zu einer unzulässigen Verdachtsberichterstattung gekommen. So wurde nicht nur versäumt, hinreichend Beweistatsachen zu recherchieren und zusammenzutragen, sondern zudem auch gegen die Vorgabe verstoßen, ausgewogen und objektiv zu berichten. In fast allen Fällen fand eine nachhaltige Vorverurteilung zulasten unseres Mandanten statt, was im Rahmen einer Verdachtsberichterstattung unzulässig ist. Schließlich wurde wiederholt versäumt, eine Stellungnahme unseres Mandanten einzuholen. Soweit gegen die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung verstoßen wurde, werden wir auch hiergegen für unseren Mandanten umgehend rechtlich vorgehen.
Rechtsanwalt Simon Bergmann
Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz
Original-Content von: Schertz Bergmann Rechtsanwälte, übermittelt durch news aktuell
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