Der Deutsche Fußball-Bund regelt das Spielrecht für den Amateur- und Jugendfußball
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat eine Regelung zum Spielrecht trans*, inter* und nicht-binärer Personen verabschiedet. Die Regelung tritt zur Spielzeit 2022/2023 in Kraft und wurde für den Amateurfußball in die DFB-Spielordnung, die DFB-Jugendordnung sowie die DFB-Futsal-Ordnung aufgenommen.
Im Kern sieht die Regelung vor, dass Spieler*innen mit dem Personenstandseintrag „divers“ oder „ohne Angabe“ und Spieler*innen, die ihr Geschlecht angleichen lassen, künftig selbst die Entscheidung treffen können, ob ihnen die Spielberechtigung für ein Frauen- oder Männerteam erteilt werden soll. Dies gilt auch für transgeschlechtliche Spieler*innen, die nun zu einem selbstbestimmten Zeitpunkt wechseln können oder zunächst in dem Team bleiben, in dem sie bisher gespielt haben. Solange die sportliche Betätigung während der Einnahme von Medikamenten die Gesundheit der betroffenen Personen nicht beeinträchtigt, können die Personen am Spielbetrieb teilnehmen, weshalb die neue Regelung eine Dopingrelevanz ausschließt.
ist das in den Personaldokumenten eingetragene Geschlecht - männlich oder weiblich - maßgeblich für die Erteilung der Spielberechtigung und Zuteilung ab der Spielklasse der A-Junior*innen. Eine explizite Regelung für Personen mit dem Personenstandseintrag „divers“ oder „ohne Angabe“ gab es bisher nicht. Da es seit 2018 im Personenstandsregister möglich ist, sich als „divers“ zu registrieren, nimmt die Anzahl der Personen mit diesem Eintrag zu. Das betrifft gleichermaßen Menschen, die Fußball spielen, weshalb die Festlegung eindeutiger Regelungen umso wichtiger wurde. Denn alle Menschen sollen am Fußball teilhaben können.
Die Wertevermittlung im und durch den Fußballsport mittels Förderung von Vielfalt sowie die Verhinderung und Beseitigung von Diskriminierung, unter anderem aufgrund des Geschlechts, ist explizit als Zweck des DFB in seiner Satzung verankert. Thomas Hitzlsperger, DFB-Botschafter für Vielfalt, sagt: „Der Fußball steht für Vielfalt, und auch der DFB setzt sich dafür ein. Mit der Regelung des Spielrechts schaffen wir weitere wichtige Voraussetzungen, um auch Spieler*innen unterschiedlichster Geschlechteridentitäten das Spielen zu ermöglichen.“
Der Berliner Fußball-Verband hat als erster Landesverband bereits 2019 eine entsprechende Regel eingeführt, sie wird seither erfolgreich in der Praxis umgesetzt. Die Erfahrungen zeigen: Die Wettbewerbsintegrität wird dadurch nicht gefährdet. Schließlich haben alle Menschen unterschiedliche körperliche Stärken und Fähigkeiten, die nur gemeinsam im Team zum Erfolg führen, unabhängig vom Geschlecht.
Sabine Mammitzsch, die DFB-Vizepräsidentin für Frauen- und Mädchenfußball sagt: „Die Landes- und Regionalverbände, aber auch Zuständige an der Basis signalisieren seit längerem, dass Unsicherheiten herrschen, wie in der Praxis mit trans*, inter* und nicht-binären Spieler*innen umgegangen werden soll. Deshalb begrüßen sie die Einführung einer nationalen, übergreifenden Regelung zum Spielrecht sehr.“
Um den Zugang niederschwellig zu halten, werden von den Landes- und Regionalverbänden Vertrauenspersonen benannt, die die Spieler*innen mit dem Personenstandseintrag „divers“ oder „keine Angabe“ und Personen, die ihr Geschlecht angleichen lassen, bei der Erteilung des Spielrechts unterstützen. Die Vertrauenspersonen arbeiten eng mit der jeweiligen Anlaufstelle für Gewalt- und Diskriminierungsvorfälle der Landesverbände zusammen oder sind ein Teil davon und unterstützen die entsprechenden Personen bis zur finalen Erteilung der Spielberechtigung und gegebenenfalls auch darüber hinaus.
DOSB
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