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neue Ordnung der „Missio canonica“


Zum 1. Juni 2023 tritt im Erzbistum Köln eine neue Ordnung der „Missio canonica“ in Kraft. Die neue Kölner Ordnung lehnt sich eng an die auf Bundes­ebene von den Deutschen Bischöfen verab­schiedete Fassung einer Missio-Musterordnung an und löst die alten Regelungen ab. Die (Erz-)Bistümer erkennen gegens­eitig ihre Ordnungen an, wodurch Schul­wechsel von Religions­lehrerinnen und Religions­lehrern über die Bistums­grenzen hinweg erleichtert werden. Im Rahmen der neuen Ordnung werden Religions­lehrerinnen und Religions­lehrer zukünftig nicht mehr nach ihren persönlichen Lebens­verhältnissen gefragt.


Neben der staatlichen Lehrbefähigung ist die kirchliche Beauftragung die Grundlage dafür, dass Religions­lehrerinnen und Religionslehrer an öffent­lichen und katholischen Schulen katholischen Religions­unterricht erteilen können. Sie ist „kirchliche Sendung, Auftrag und Rückhalt“ für die Religions­lehrerinnen und Religions­lehrer, heißt es in der Präambel der neuen Missio-Ordnung.

Betont wird in der Präambel der neuen Missio-Ordnung, dass Religionslehrerinnen und Religions­lehrer im welt­an­schaulich pluralen Umfeld von Schule wechsel­seitig Brücken zwischen Kirche und Schule bauen. Auf diese Weise geben sie als katholische Christinnen und Christen vor Ort ein Zeugnis christ­lichen Lebens.

Diese herausfordernde und anspruchsvolle Aufgabe wird in der neuen Missio-Ordnung besonders gewürdigt. „Mit der Erteilung der Missio canonica wollen die Bischöfe die Religions­lehrkräfte ermutigen, diese Heraus­forderungen anzunehmen“, heißt es dort weiter. Diese Ermutigung ist verbunden mit der Zusage von Unter­stützung. Unter anderem mit vielen Fortbildungs­angeboten der Schulabteilung werden die über 5500 Religions­lehrerinnen und Religionslehrer im Erzbistum Köln begleitet und gestärkt für ihre wichtige Aufgabe im Lern- und Lebensraum Schule.



 
  • Erzbistum Köln

 
 
 

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