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LVR-Förderprogramm für Kinder psychisch und/oder suchtkranker Eltern startet

Fördermittel in Gesamthöhe von 900.000 Euro für zwei Jahre / Maximal 30.000 Euro für Projekte mit einer maximalen Laufzeit von zwei Jahren / Bis zu 30 rheinische Städte und Kreise können Förderung erhalten

Kinder und Jugendliche mit psychisch und/oder suchtkranken Eltern(-teilen) sind in ihrer Entwicklung mit besonderen Herausforderungen konfrontiert. Sie erfahren oft nicht die Unterstützung, die sie selbst für ein gelingendes Aufwachsen benötigen. Mit einem Gesamtvolumen von 900.000 Euro werden ab dem Sommer 2020 Projekte, die dieser Benachteiligung entgegenwirken, vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) einmalig gefördert. Das hat der Landschaftsausschuss in seiner heutigen Sitzung einstimmig beschlossen.

Anne Henk-Hollstein, Vorsitzende des Landschaftsausschusses sagt: „Mit dieser einmaligen LVR-Förderung ermöglichen wir den Jugend- und Gesundheitsämtern, die Bedarfe der betroffenen Kinder und Jugendlichen frühzeitig zu sehen und nachhaltig Hilfe anzubieten. Die Förderung soll die Zusammenarbeit der Ämter fördern und diese dabei unterstützen, ein Angebotsnetz zu knüpfen, das so eng ist, dass kein betroffenes Kind zurückbleibt“.


Antragsberechtigt sind ausschließlich Jugendämter und Gesundheitsämter im Rheinland. Eine mögliche Weiterleitung von Fördermitteln an freie Träger durch die Kommunen ist im Rahmen der Durchführung der Projekte möglich. Mögliche Projekte, die gefördert werden können, sind beispielweise:


  • Patenmodelle und/oder Selbsthilfegruppen für Jugendliche

  • Anteilige Finanzierung von Stellen für die kommunale Koordination von Angeboten, Kooperationen und Vernetzungen

  • Maßnahmen zur (Dritt-)Mittelakquise


Bei der Antragsstellung müssen Angaben zu vorhandenen Mitteln und den zu fördernden Bedarfen gemacht werden. Die Ausschreibung des Förderprogramms ist ab Mitte Juli 2020 abrufbar auf www.lvr.de unter "Jugend" > "Jugendämter" > "Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern (KipE)".

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