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Autorenbildamaara® anna m.drack

Junge Künstler*innen aus NRW können sich bis 25. 2. 2022 bewerben


Auch im Jahr 2022 vergibt die Stadt Köln zur Förderung junger Künstler*innen je ein Förderstipendium in den Sparten Bildende Kunst (Friedrich-Vordemberge-Stipendium), Medienkunst (Chargesheimer-Stipendium), Literatur (Rolf-Dieter-Brinkmann-Stipendium) und zwei Stipendien im Bereich Musik (Bernd-Alois-Zimmermann-Stipendium) für Komponist*innen neuer Musik sowie Horst und Gretl Will-Stipendium für Jazz/Improvisierte Musik. Die Stipendien sind mit jeweils 12.000 Euro dotiert. Zur Teilnahme am Auswahlverfahren sind junge Kunstschaffende berechtigt, die im Verleihungsjahr nicht älter als 35 Jahre werden (Jahrgang 1987 und jünger). Für das aus privaten Mitteln finanzierte Horst und Gretl Will-Stipendium für Jazz/Improvisierte Musik liegt die Altersgrenze bei 30 Jahren (Jahrgang 1992 und jünger).


Außerdem ist es Voraussetzung, dass die Bewerber*innen in Nordrhein-Westfalen leben. Es wird erwartet, dass die Preisträger*innen, die nicht aus Köln kommen, während der Dauer der Förderung ihren Lebensmittelpunkt in Köln haben. Dafür wird drei Monate ein städtisches Gastatelier zur Verfügung gestellt. Zusätzlich können die Stipendiat*innen ihre künstlerische Arbeit der Öffentlichkeit präsentieren. Für die Präsentationen kooperiert die Stadt mit dem Stadtgarten, der Kunst-Station Sankt Peter, der artothek und dem Literaturhaus Köln.

Die Förderstipendien der Stadt Köln werden seit den 1970er Jahren vergeben. Sie sollen die finanziellen Rahmenbedingungen der jungen Kunstschaffenden verbessern und ermöglichen, dass die kreative künstlerische Tätigkeit im Mittelpunkt stehen kann.

Im Jahr 2021 wurden die Stipendien vergeben an: Karen Zimmermann (Chargesheimer-Stipendium), Magdalena Los (Vordemberge-Stipendium), Tom Belkind (Bernd Alois Zimmermann-Stipendium), Luise Volkmann (Horst und Gretl Will-Stipendium) und Lisa Roy (Brinkmann-Stipendium). Die Auswahl erfolgt in den einzelnen Sparten durch eine Fachjury.

Der Bewerbungsschluss ist der 25. Februar 2022 (Ausschlussfrist).


 

 

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Benedikt Mensing



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