Der Krisenstab hat am heutigen Freitag, 21. Januar 2022, beschlossen, dass die Stadt Köln von den Möglichkeiten der neuen Corona-Test- und Quarantäneverordnung des Landes (gültig seit 20. Januar) Gebrauch macht.
Ab Montag gilt: Wenn das Ergebnis des PCR-Tests positiv ist oder eine durch einen Schnelltest positiv getestete Person keinen PCR-Kontrolltest vornimmt, ist die infizierte Person verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt des positiven Testergebnisses auf direktem Weg in Isolierung zu begeben.
Infizierte Personen und deren Haushaltsangehörige erhalten keine Ordnungsverfügung mehr durch das Gesundheitsamt. Auch das Ende der Isolierung bedarf keiner behördlichen Anordnung, sondern erfolgt selbstständig nach den Regelungen der Corona-Test- und Quarantäneverordnung NRW, also nach sieben Tagen mit Freitestung. Ohne Testung endet sie nach zehn Tagen.
Wer ein positives Testergebnis erhält, kann sich ab der kommenden Woche im Digitalen Kontaktmanagement-Portal (DiKoMa) der Stadt Köln selbstständig eintragen. Die Internetseite wird kommende Woche freigeschaltet und gesondert kommuniziert.
In dem persönlichen Nutzerkonto im DiKoMa können infizierte Personen ihre Gesundheitsdaten einpflegen, die zur Bewertung des individuellen Risikos für einen schwereren Verlauf erforderlich sind (u.a. Alter, Vorerkrankungen, Impfstatus) und ihr tägliches Symptomtagebuch führen. Es werden gezielt diejenigen durch das Gesundheitsamt kontaktiert, die relevante Risikofaktoren und eine starke Symptomatik angeben. Zudem haben infizierte Personen die Möglichkeit, sich bei gesundheitlichen Problemen nicht nur an die Hausärztin/den Hausarzt, sondern auch an das Gesundheitsamt zu wenden, Telefon: 0221 / 221-33500. Unter dieser Telefonnummer können sie sich auch melden, falls sie nicht über einen Internetzugang verfügen.
Haushaltsangehörige von infizierten Personen müssen sich in Quarantäne begeben, es sei denn, sie sind geboostert oder frisch genesen bzw. frisch doppelt-geimpft (maximal 90 Tage darf die zweite Impfung zurückliegen). Infizierte Personen sollen ihre engen Kontaktpersonen außerhalb ihres Haushaltes laut neuer Landesverordnung selbstständig kontaktieren. Diese sollen sich dann "bestmöglich isolieren" und sich testen lassen. Nur noch in Einzelfällen wird hier das Gesundheitsamt tätig und ordnet eine Quarantäne für Kontaktpersonen an.
Stadt bietet weiterhin Impfungen im Veedel an Trotz des breiten städtischen Impfangebotes sinkt auch in Köln die Zahl der Impfungen. Der Krisenstab hat daher heute beschlossen, das mobile Impfangebot an den Bedarf anzupassen, es aber mit einem Team fortzuführen. Derzeit sind drei Teams im Einsatz, die durchschnittlich insgesamt 450 Personen täglich impfen. Im Dezember wurden bei den mobilen Impfangeboten täglich 800 Impfungen vorgenommen, im November waren es 700. Sollte die Nachfrage wieder steigen, wird das mobile Impfangebot kurzfristig ausgeweitet. Weiterhin sind auch Impfungen im Gesundheitsamt und in der Impfstelle in der Lanxess Arena möglich – mit und ohne Termin. In der Impfstelle in der Lanxess Arena können sich auch Kinder impfen lassen.
Bislang wurden in Köln 860.009 Personen mindestens einmal geimpft. Die Kölner Impfquote liegt geschätzt bei 79,04 Prozent. Da das Robert-Koch-Institut nur den Impfort und nicht den Wohnort eines/einer Geimpften übermittelt, lässt sich die Impfquote der Kölner*innen nur schätzen. 858.672 in Köln Geimpfte sind vollständig geimpft (geschätzte Kölner Impfquote: 78,92 Prozent) und 593.708 Mal wurde in Köln eine Booster-Impfung verabreicht (geschätzte Kölner Impfquote: 54,57 Prozent).
Kein PCR-Test bei roter Warnmeldung in der Corona-Warn-App Wer in seiner Corona-Warn-App eine rote Warnmeldung mit der Statusanzeige "erhöhtes Risiko" erhält, also Kontakt mit einer/einem positiv Getesteten hatte, hat in Köln ab sofort keinen Anspruch mehr auf einen kostenlosen PCR-Test, ist aber aufgefordert, unverzüglich einen Bürgertest vornehmen zu lassen und sich bis zum Vorliegen des negativen Ergebnisses bestmöglich abzusondern, unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, zu vermeiden und die Hygieneschutzmaßnahmen und Infektionsschutzmaßnahmen strikt einzuhalten. Diese Neuregelung soll dazu beitragen, angesichts der hohen Infektionszahlen eine Überlastung der Labore zu vermeiden.
Weiterhin Maskenpflicht auf vielen Kölner Straßen und Plätzen Der Krisenstab hat heute entschieden, dass in sämtlichen Fußgängerzonen, auf den Ringen, auf allen Einkaufsstraßen im Stadtgebiet sowie auf den Wochenmärkten weiterhin eine Maskenpflicht gilt.
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