Die Stadt Köln hat ein neues Förderprogramm aufgesetzt, um Hilfen für obdach- und wohnungslose Menschen weiterzuentwickeln. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 3. Februar 2022 die Durchführung des Förderprogramms "Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit" zunächst befristet für die Dauer vom 1. April 2022 bis 31. März 2023 beschlossen. Für die Laufzeit des Förderprogramms stehen in den Jahren 2022 und 2023 jährlich Mittel in Höhe von einer Millionen Euro zur Verfügung. Ziel der modellhaften Förderung von Maßnahmen ist die kontinuierliche qualitative und quantitative Weiterentwicklung des Kölner Hilfesystems für die einzelnen Menschen im Kontext Obdachlosigkeit und ihrer individuellen Bedarfe – dort wo sie sich im Stadtgebiet aufhalten.
Dieses Förderprogramm bietet die Möglichkeit, neue Wege zu gehen und Handlungsansätze zu erproben. Hier sollen Ideen engagierter Kölner*innen mit bestehenden Strukturen und der Expertise von Verwaltung und Trägern der Wohnungslosenhilfe zusammengreifen,
sagt Dr. Harald Rau, Beigeordneter für Soziales, Gesundheit und Wohnen der Stadt Köln.
Ich hoffe und gehe davon aus, dass sich Menschen zu Verantwortlichengemeinschaften zusammenschließen und kreative Programme entwickeln, die dann gefördert werden. Diese Verantwortlichengemeinschaften sollen auch obdachlose und suchtkranke Menschen einbeziehen, die gemeinsam den öffentlichen Raum und die Plätze unserer Stadt als ihr Wohnzimmer gestalten und wertvoll machen.
Mit dem Förderprogramm können mit dieser ersten Förderperiode insbesondere Maßnahmen erprobt werden, die Menschen in Obdachlosigkeit dabei unterstützen, die vorhandenen Hilfeleistungen wahrzunehmen (zum Beispiel mittels eines Busses als ersten sicheren Ort, nebst Beratung und möglicher Unterstützung, Notschlafstellen zu erreichen). Daneben gilt es, dezentrale Leistungen für Menschen in Obdachlosigkeit mit einem niedrigschwelligen Zugang zu eröffnen, auch im Kontext beruflicher Teilhabe oder tagesstrukturierender Maßnahmen. Bestehende Angebote lassen sich um neue ordnungsbehördliche (OBG)-Unterbringungsangebote für Menschen mit besonderen individuellen Bedarfen ergänzen, wie beispielsweise: die Versorgung von Tieren (zum Beispiel durch Tierarztangebote), ordnungsbehördliche Unterbringung für wohnungslose Menschen mit tiefgreifenden psychischen Erkrankungen oder in Begleitung von Haustieren (primär Hunden). Durch geschützte Räume für soziale Interaktion lassen sich Tagesaufenthaltsangebote für neue Zielgruppen schaffen.
Zudem kann das vorhandene System der Winter- und Humanitären Hilfen für Menschen in Obdachlosigkeit zur Schaffung erforderlicher 24/7- Leistungen ergänzt werden. Des Weiteren können die zu erprobenden Maßnahmen dem Ausbau aufsuchender mobiler medizinischer und psychiatrischer Versorgung sowie dem aufsuchenden Streetwork dienen und diese insbesondere auch mit ambulanten Hilfen für Menschen, die sich in besonderen sozialen Notlagen befinden, effizient vernetzen.
Die Stadt Köln gewährt für dieses Förderprogramm ausschließlich Projektförderungen als einmaligen Zuschuss. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.
Für die Förderung ist ein Eigenanteil in Höhe von zehn Prozent in Form von Eigenmitteln, Sachleistungen oder Eigenleistungen einzubringen. Als Eigenleistung können auch unentgeltliche Leistungen, wie ehrenamtliche Leistungen in Form von persönlicher Arbeitsleistung, anerkannt werden. Das Förderprogramm wird im Anschluss an die Ergebnisse des von der Stadtarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenpolitik gestarteten Strategieprozesses "Kölner Wohnungslosenpolitik" sowie der von der Politik beauftragten Bedarfsanalyse mit Hinblick auf die Wirksamkeit der erprobten Maßnahmen angepasst.
Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sarala Christensen/Robert Baumanns
Comments