wegen des Brandanschlages auf
eine Asylbewerberunterkunft am 19. September 1991 in Saarlouis

Die Bundesanwaltschaft hat heute (4. April 2022) aufgrund
eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof vom 23. März
2022 den deutschen Staatsangehörigen Peter S.
durch Beamte des Landespolizeipräsidiums Saarland festnehmen lassen
. Er wird im Laufe des heutigen Tages dem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof
vorgeführt werden, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der
Untersuchungshaft entscheiden wird.
Gegen den Beschuldigten besteht der dringende Tatverdacht des Mordes, des
versuchten Mordes zum Nachteil von 20 Menschen sowie der Brandstiftung mit
Todesfolge (§§ 211, 212 Abs. 1, § 306c, §§ 22, 23 Abs. 1 StGB).
In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last
gelegt:
Der Beschuldigte Peter S. besuchte am späten Abend des 18. September 1991 eine
Gaststätte in Saarlouis, wo er sich mit rechtsextremistischen Gesinnungsgenossen
unter anderem über die rassistisch motivierten Anschläge auf Unterkünfte für
Ausländer in Hoyerswerda austauschte. Die Gesprächsteilnehmer machten deutlich,
dass sie die Begehung solcher Anschläge auch in Saarlouis gutheißen würden.

Nach Schließung der Gaststätte begab sich der Beschuldigte in den frühen
Morgenstunden des 19. September 1991 zu einem Wohnheim für Asylbewerber in der
Saarlouiser Straße, um dort aus seiner rechtsextremistischen und rassistischen
Gesinnung heraus einen Brand zu legen. Er betrat das Gebäude, goss im
Treppenhaus des Erdgeschosses aus einem Kunststoffkanister Benzin aus und
entzündete es. Das Feuer breitete sich mit großer Geschwindigkeit im gesamten
Treppenhaus aus und erfasste im Flur des Dachgeschosses einen 27-jährigen
ghanaischen Staatsangehörigen. Dieser erlitt schwerste Verbrennungen und eine
Rauchvergiftung, die noch am Tattag zu seinem Tod führten. Zwei weitere
Hausbewohner konnten sich nur durch Sprünge aus dem Fenster retten und trugen
dadurch Knochenbrüche davon. Den übrigen 18 Bewohnern gelang es, sich unverletzt
in Sicherheit zu bringen.
Die Bundesanwaltschaft hat am 16. April 2020 die Ermittlungen übernommen. Die
seinerzeit bei der Landesjustiz gegen Unbekannt geführten Ermittlungen waren
eingestellt worden, da ein Täter nicht ermittelt werden konnte. Auf Grundlage
neuer Erkenntnisse wurde das Verfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft
Saarbrücken wiederaufgenommen. Es deuteten gravierende Anhaltspunkte auf einen
rechtsextremistischen und rassistischen Hintergrund des Anschlags hin. Diese
Annahme und der Tatverdacht gegen den Beschuldigten haben sich im Rahmen der
durch die Bundesanwaltschaft fortgeführten Ermittlungen erhärtet.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
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