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Festnahme eines Tatverdächtigen

Autorenbild: amaara®  anna m.drackamaara® anna m.drack


wegen des Brandanschlages auf

eine Asylbewerberunterkunft am 19. September 1991 in Saarlouis



Die Bundesanwaltschaft hat heute (4. April 2022) aufgrund

eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof vom 23. März

2022 den deutschen Staatsangehörigen Peter S.

durch Beamte des Landespolizeipräsidiums Saarland festnehmen lassen

. Er wird im Laufe des heutigen Tages dem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof

vorgeführt werden, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der

Untersuchungshaft entscheiden wird.


Gegen den Beschuldigten besteht der dringende Tatverdacht des Mordes, des

versuchten Mordes zum Nachteil von 20 Menschen sowie der Brandstiftung mit

Todesfolge (§§ 211, 212 Abs. 1, § 306c, §§ 22, 23 Abs. 1 StGB).


In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last

gelegt:


Der Beschuldigte Peter S. besuchte am späten Abend des 18. September 1991 eine

Gaststätte in Saarlouis, wo er sich mit rechtsextremistischen Gesinnungsgenossen

unter anderem über die rassistisch motivierten Anschläge auf Unterkünfte für

Ausländer in Hoyerswerda austauschte. Die Gesprächsteilnehmer machten deutlich,

dass sie die Begehung solcher Anschläge auch in Saarlouis gutheißen würden.




Nach Schließung der Gaststätte begab sich der Beschuldigte in den frühen

Morgenstunden des 19. September 1991 zu einem Wohnheim für Asylbewerber in der

Saarlouiser Straße, um dort aus seiner rechtsextremistischen und rassistischen

Gesinnung heraus einen Brand zu legen. Er betrat das Gebäude, goss im

Treppenhaus des Erdgeschosses aus einem Kunststoffkanister Benzin aus und

entzündete es. Das Feuer breitete sich mit großer Geschwindigkeit im gesamten

Treppenhaus aus und erfasste im Flur des Dachgeschosses einen 27-jährigen

ghanaischen Staatsangehörigen. Dieser erlitt schwerste Verbrennungen und eine

Rauchvergiftung, die noch am Tattag zu seinem Tod führten. Zwei weitere

Hausbewohner konnten sich nur durch Sprünge aus dem Fenster retten und trugen

dadurch Knochenbrüche davon. Den übrigen 18 Bewohnern gelang es, sich unverletzt

in Sicherheit zu bringen.


Die Bundesanwaltschaft hat am 16. April 2020 die Ermittlungen übernommen. Die

seinerzeit bei der Landesjustiz gegen Unbekannt geführten Ermittlungen waren

eingestellt worden, da ein Täter nicht ermittelt werden konnte. Auf Grundlage

neuer Erkenntnisse wurde das Verfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft

Saarbrücken wiederaufgenommen. Es deuteten gravierende Anhaltspunkte auf einen

rechtsextremistischen und rassistischen Hintergrund des Anschlags hin. Diese

Annahme und der Tatverdacht gegen den Beschuldigten haben sich im Rahmen der

durch die Bundesanwaltschaft fortgeführten Ermittlungen erhärtet.



 

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

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