Seit dieser Saison ist es nicht nur im Jugendbereich möglich, dass Frauen und Männer gemeinsam auf dem Platz stehen. Der DFB hat seine Spielordnung reformiert. Was das für das Gemischte Spielen bedeutet? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Seit wann ist im Amateurfußball ein Gemischtes Spielen im Erwachsenenbereich möglich?
Der DFB-Vorstand hat im Juni 2022 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Über die Verankerung in der DFB-Spielordnung ist es damit den Regional- und Landesverbänden zur Flexibilisierung des Spielbetriebs möglich, für ihre Spielklassen Pilotprojekte zum Gemischten Spielen durchzuführen.
Was sieht der Beschluss konkret vor?
Landes- und Regionalverbände können festlegen, dass Spielerinnen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, das Spielrecht in Herrenmannschaften erteilt wird. Die Spielerlaubnis der Spielerin in der Frauenmannschaft bleibt von der Erteilung des Spielrechts in einer Herrenmannschaft unberührt. Das Spielrecht einer Spielerin in einer Herrenmannschaft kann auch als Zweitspielrecht erteilt werden, sofern die Voraussetzungen für die Erteilung eines Zweitspielrechts erfüllt sind. Ähnliche Regelungen sind ebenso für die Futsal-Ordnung verabschiedet.
Wie lange wird der Pilotzeitraum dauern?
Der Beschluss sieht eine Dauer von zunächst 48 Monaten vor.
Wie begründet der DFB den Beschluss?
Lediglich ein Viertel der Vereine in Deutschland hat mindestens eine weibliche Mannschaft gemeldet. Viele Spielerinnen finden daher in ihren Vereinen keine Spielmöglichkeit in einer weiblichen Mannschaft. Den DFB und die Landesverbände haben immer wieder Anfragen von erwachsenen Spielerinnen erreicht, die keine ortsnahe und/oder passende Spielmöglichkeit in einer Frauenmannschaft finden und aus diesem Grund in der Männermannschaft ihres Heimatvereins spielen möchten. Anfragen gingen vor allem auch im Altersbereich der U 19 ein. Auch hatten sich bereits einige Verbände beim DFB gemeldet, die erwachsenen Spielerinnen das Spielen in einer Männermannschaft ermöglichen wollen, dies jedoch auf Grund fehlender Grundlagen in den DFB-Ordnungen nicht konnten. Diese Grundlage ist nun geschaffen.
Wer erarbeitete den Antrag zum Gemischten Spielen, der nun vom DFB-Vorstand beschlossen wurde?
Auf Initiative des DFB-Ausschuss für Frauen- und Mädchenfußball bildete sich eine AG, bestehend aus Mitgliedern des DFB-Ausschusses für Frauen- und Mädchenfußball, des DFB-Spielausschusses, DFB-Ausschusses für Beachsoccer, Freizeit & Breitensport sowie DFB-Jugendausschusses. Diese AG setzte sich mit dem Gemischten Spielen im Wettkampfbereich der Erwachsenen auseinander und befürwortete im Ergebnis die Öffnung der DFB-Ordnungen.
Was gilt für das Gemischte Spielen im Jugendbereich?
Ähnliche Regelungen sind auch für die DFB-Jugendordnung verabschiedet. Auch hier sind entsprechende Pilotprojekte möglich. die es den Regional- und Landesverbänden erlauben, U 18- und U 19-Spielerinnen auch bei den A- und B-Junioren eine Spielberechtigung zu erteilen.
[dfb]
Comments