Umweltministerin Ursula Heinen-Esser: Im Engagement für eine weitere Verbesserung der Luftqualität dürfen wir nicht nachlassen.
In Nordrhein-Westfalen wurde auch im Jahr 2021 an allen kontinuierlich messenden Probenahmestellen der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) eingehalten. Demnach lag auch 2021 wie schon im Jahr zuvor der Jahresmittelwert an allen 56 Standorten (2020: 55 Standorte) mit einem automatischen Messverfahren (Messcontainer) unter 40 Mikrogramm pro Kubikmeter, dem zum Schutz der menschlichen Gesundheit gültigen Grenzwert.
Der landesweit höchste NO2-Jahresmittelwert bei kontinuierlich messenden Probenahmestellen lag 2021 bei 38 Mikrogramm pro Kubikmeter, 2020 lag er bei 39 Mikrogramm pro Kubikmeter und 2019 bei 45 Mikrogramm pro Kubikmeter. Auch für Feinstaub (PM10) wurden an den Messcontainern keine Überschreitungen des zulässigen Jahresmittelwerts von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter gemessen. Die maximal erlaubte Anzahl von 35 Tagen mit einer mittleren Belastung von mehr als 50 Mikrogramm pro Kubikmeter wurde an keiner Station überschritten.
Die Ergebnisse sind noch nicht endgültig validiert und daher als vorläufig zu betrachten. Zuständig für die Überwachung der Luftqualität in Nordrhein-Westfalen ist das Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz (LANUV).
Eine abschließende Bewertung der Luftqualitätswerte für das Jahr 2021 ist erst nach Vorliegen aller validierten Messergebnisse möglich. Neben den automatisierten Messcontainern werden Passivsammler zur Ermittlung der NO2-Belastungen eingesetzt. Die Messergebnisse dieser Passivsammler liegen erst zu einem späteren Zeitpunkt vor, weil sie in einem aufwändigen Verfahren zunächst im Labor analysiert und anschließend ausgewertet werden müssen.
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Auch wenn die Zahlen für 2021 noch nicht abschließend sind, zeigen die Messwerte, dass die Kommunen weiterhin auf einem guten Weg sind und die im Rahmen der Luftreinhalteplanung getroffenen Maßnahmen nachhaltig wirken. Im Engagement für eine weitere Verbesserung der Luftqualität werden wir nicht nachlassen", kommentierte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser die ersten Ergebnisse des Jahres 2021.
In der Vergangenheit zu hohe Stickstoffdioxid (NO2)-Werte waren Auslöser von insgesamt 14 Klageverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Nordrhein-Westfalen und betroffene Kommunen. Vielerorts drohten Dieselfahrverbote. In allen 14 Verfahren in Nordrhein-Westfalen konnten Vergleiche erzielt werden. Die Parteien haben sich auf konkrete Maßnahmen verständigt, mit denen die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte auch weiterhin sichergestellt werden soll.
umwelt.nrw
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