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Das ändert sich beim VRS zum 1. Januar 2021

Preise der EinzelTickets bleiben unverändert, Tarife der Zeitkarten werden um durchschnittlich 2,5 Prozent angepasst – On-Demand-Verkehr wird schrittweise eingeführt

Auf dem Gebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg sollen in Zukunft mehrere On-Demand-Verkehre angeboten werden. Den Auftakt macht die KVB mit ihrem Pilotprojekt „Isi“. Bei dem neuen Angebot verkehren zehn rollstuhlgerechte Kleinbusse mit Elektroantrieb nachfrageorientiert und unabhängig von festen Routen oder vorgegebenen Fahrplänen. An den Wochentagen findet tagsüber eine Feinerschließung ausgewählter Quartiere statt. An den Wochenenden sollen die Kleinbusse hingegen nachts in der Innenstadt und den angrenzenden Stadtgebieten eingesetzt werden. Dieser Nachtshuttle wird aufgrund des Corona-Lockdowns momentan noch nicht angeboten.

Der Erwerb von VRS-Zeitkarten wird ab dem Jahreswechsel erleichtert VRS-ZeitTickets wie WochenTickets oder MonatsTickets werden zukünftig von den Verkehrsunternehmen ohne Kundenkarte ausgegeben. Die Vereinfachung bedeutet für die VRS-Fahrgäste, dass die bisherige Kombination aus Kundenkarte und Wertmarke entfällt und die Fahrtberechtigungen nur noch auf einem Ticket ausgegeben werden. Auf diese Weise wird auch der Verkauf der ZeitTickets über den nicht personenbedienten Verkauf (bspw. Fahrkartenautomaten) erleichtert. Die Umsetzung dieser Maßnahme bei den Verkehrsunternehmen erfolgt schrittweise. Den Start machen die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) und die Regionalverkehr Köln GmbH (RVK).

Tarifmaßnahmen aus dem Beschluss von Juli 2019 werden zum 01.01.2021 umgesetzt Die Preise bei den Einzelfahrscheinen im Bartarif bleiben im zweiten Jahr hintereinander unverändert. Daher behalten die in diesem Jahr gekauften EinzelTickets, 4erTickets, 24StundenTickets und AnschlussTickets auch im kommenden Jahr ihre Gültigkeit. Wie berichtet werden die Preise der anderen Tickets zum Jahresbeginn um durchschnittlich 2,5 Prozent angepasst. Die Tarifmaßnahme wurde von den VRS-Gremien bereits im Juli 2019 beschlossen.




©Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH

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