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Bundesinnenminister Seehofer verbietet „Nordadler“

Rechtsextremistische Vereinigung mit nationalsozialistischer Ideologie

Bundesinnenminister Horst Seehofer hat heute die rechtsextremistische Vereinigung „Nordadler“ auf Grundlage des Vereinsgesetzes verboten und aufgelöst. Polizeibeamte durchsuchten in den frühen Morgenstunden zeitgleich Objekte führender Vereinsmitglieder in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen.

Bundesinnenminister Seehofer erklärt hierzu: „Rechtsextremistische Vereine brauchen heute keinen Stammtisch, keinen Kassenwart und keine Satzung mehr, um ihre Ziele zu verfolgen. Das Verbot von Nordadler richtet sich gegen eine Vereinigung, die überwiegend im Internet und in den sozialen Medien agiert. Vereine und Gruppierungen, die Hass und Hetze verbreiten und die Wiedererrichtung eines nationalsozialistischen Staates herbeisehnen, werde ich verbieten. Rechtsextremismus und Antisemitismus haben bei uns keinen Platz, weder in der realen noch in der virtuellen Welt.“

Das Verbot gegen die Vereinigung stützt sich auf § 3 Absatz 1 Satz 1 des Vereinsgesetzes. Nordadler (auch handelnd und auftretend unter den Bezeichnungen „Völkische Revolution“, „Völkische Jugend“, „Völkische Gemeinschaft“ und „Völkische Renaissance“, nachfolgend Nordadler) richtet sich sowohl gegen die verfassungsmäßige Ordnung als auch gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Zudem laufen Zweck und Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwider. Die Gruppierung Nordadler ist eine rechtsextremistische Vereinigung, die ihre nationalsozialistische und antisemitische Ideologie überwiegend im Internet propagiert. Dazu nutzt sie offene und geschlossene Chatgruppen und Kanäle auf diversen Plattformen, in den sozialen Medien (Telegram, Instagram und Discord) sowie eine eigene Webseite. Der Anführer der Gruppe versucht hier gezielt jüngere Internetnutzer anzuwerben, zu indoktrinieren und damit Verfassungsfeinde zu schaffen.

Charakteristisch für die Gruppierung ist vor allem die Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus. Sie manifestiert sich in der Organisationsstruktur mit Bezügen zur SS, in der Nutzung nationalsozialistischer Symbole und Sprache durch die Mitglieder sowie in deren Bekenntnis zu Adolf Hitler und anderen maßgeblichen Repräsentanten des Nationalsozialismus. Der Anführer erklärte öffentlich, dass er sich als Nationalsozialist bezeichne und seine Gruppe die Rückkehr eines NS-Staats mit der weltanschaulichen „Ideologie von damals“ ersehne. Als ersten Schritt hierzu plante Nordadler die Umsetzung eines nationalsozialistischen Siedlungsprojekts, bei dem

Gleichgesinnte im ländlichen Raum zusammenleben und von dort aus ihre Ideologie verbreiten können.

Kennzeichnend ist weiterhin ein sehr stark ausgeprägter Antisemitismus und eine kämpferisch-aggressive Grundhaltung, die etwa in Gewaltphantasien zum Ausdruck kommt. So befürwortete der Anführer in einer öffentlichen Telegram-Gruppe den Anschlag auf die Synagoge in Halle.

Das Verbot von Nordadler ist das 20. Verbot einer rechtsextremistischen Vereinigung durch einen Bundesinnenminister und bereits das dritte in diesem Jahr. Im Januar wurde der Verein „Combat 18“ verboten und im März die Reichsbürger-Vereinigung „Geeinte deutsche Völker und Stämme.“


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